Euer Hüpfburgenverleih aus Glauchau

Wettergarantie

Bei Regen oder Sturm bieten wir euch bis zum vereinbarten Abholtermin eine kostenlose Stornomöglichkeit an.
Maßgebend ist der Wetterbericht von  https://www.wetter.com/ am Tag der Abholung . Bei einer Regenwahrscheinlichkeit von größer als 70% oder einer Windstärke über 30 km/h sind die Voraussetzungen für eine kostenlose Stornierung gegeben.


Stornobedingungen

bis 1 Monat vor Abholtermin

25 % der Mietkosten

bis 14 Tage vor Abholtermin

50 % der Mietkosten

ab 14 Tage vor Abholtermin

100 % der Mietkosten


Auf- und Abbau / Lieferung

 

Wir bieten euch keinen Auf- und Abbauservice an. Bei Bedarf liefern wir euch die Hüpfburg gern an den Veranstaltungsort und holen Sie auch wieder ab.
Ihr habt noch nie eine Hüpfburg aufgebaut? Keine Angst: der Auf- und Abbau unserer Hüpfburg ist auch für Anfänger innerhalb von 15 Minuten leicht möglich. Gern geben wir euch eine Anleitung bei Abholung dazu.

Gebrauchsanweisung

- Untergrund von Steinen und spitzen Gegenständen befreien
- Unterlegplane vor Aufbau der Hüpfburg auslegen
- Mietobjekt aus der Transporthülle entnehmen und ausfalten
- Gebläseschläuche anschließen und alle Luftausgänge schließen
- Achtung: Gebläseschlauch darf nicht geknickt werden
- Gebläse an Steckdose 230 Volt anschließen
- Gebläse einschalten
- das Mietobjekt ist mit den mitgelieferten Ankern (bei Wiese), Sandsäcken (fester Untergrund)
ausreichend zu fixieren


Sicherheits- und Nutzungshinweise Hüpfburg

Allgemein

- Eltern haften für ihre Kinder
- Betreten und Benutzen auf eigene Gefahr
- den Auf- und Abbau-/ sowie Nutzungshinweisen ist Folge zu leisten


Nutzungshinweise Hüpfburg

- bei Regen dürfen die Module nicht aufgebaut und benutzt werden
- keine scharfen oder heißen Gegenstände in der Nähe der Module verwenden
- in der Nähe der Module ist das Rauchen untersagt
- das Modul nicht über Nacht draußen liegen lassen
- nicht auf die Außenwände der Hüpfburg klettern
- nicht in die Hüpfburgnetze klettern oder an diese hängen
- ab Windstärke 5 die Hüpfburg nicht aufblasen und benutzen
- der Gebläseschlauch darf nicht geknickt sein
- das Gebläse darf nicht in Reichweite von Sand oder anderen leicht ansaugbaren Materialien stehen
- das Gebläse selbst muss vor Nässe und starker Hitze geschützt werden


Weitere Nutzungshinweise

- bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses, die Hüpfburg nicht benutzen
- Reisverschlüsse an der Hüpfburg vor Benutzung schließen
- der Genuss von Alkohol oder Drogen vor Benutzung der Hüpfburg ist untersagt
- keine Speisen, Getränke sowie Kaugummi oder Speiseeis auf die Hüpfburg mitnehmen
- kein Konfetti, Luftschlangen oder sonstige Materialien mit auf die Hüpfburg nehmen
- keine fahrlässigen Kunststücke, Ringen oder Aneinanderstoßen auf der Hüpfburg
- Benutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht einer volljährigen Person
- nicht mit Schuhen oder Brillen die Hüpfburg benutzen
- bei Druckverlust ist die Hüpfburg unverzüglich zu räumen
- das punktuelle Belastungsgewicht darf 75kg nicht übersteigen
- das Gebläse muss während der Betriebszeit durchgehend laufen
- keine Tiere/Haustiere mit in die Hüpfburg nehmen
- die Reinigung (Absaugen/Kehren) der Hüpfburg muss vom Mieter mit Fotos (z.B.: Handy) dokumentiert werden


Haftungsausschluss zum Auftrag

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können. Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktions-Mangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung sowie dem Mietausfall im vollen Umfang in Rechnung gestellt.


Beschädigung des Mietobjekt

Kommt es zu Schäden, einem Totalausfall oder der Zerstörung des Mietobjekts, kommt der
Mieter für die Instandsetzung oder dem Beschaffungswert sowie einem entsprechendem
Mietausfall in vollem Umfang auf. Etwaige Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.